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   KG, 09.02.2016 - 2 Ws 8/16   

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https://dejure.org/2016,5270
KG, 09.02.2016 - 2 Ws 8/16 (https://dejure.org/2016,5270)
KG, Entscheidung vom 09.02.2016 - 2 Ws 8/16 (https://dejure.org/2016,5270)
KG, Entscheidung vom 09. Februar 2016 - 2 Ws 8/16 (https://dejure.org/2016,5270)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausreichen der bloßen Übersendung der Gefangenenpersonalakte oder Kopien zur Erfüllung der Mitwirkungspflicht bei einem Kontrollverfahren gem. § 119a StVollzG

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2017, 215
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 04.05.2011 - 2 BvR 2365/09

    Regelungen zur Sicherungsverwahrung verfassungswidrig

    Auszug aus KG, 09.02.2016 - 2 Ws 8/16
    a) Mit Einführung des § 66c StGB durch das Gesetz zur bundesrechtlichen Absicherung des Abstandsgebots in der Sicherungsverwahrung vom 5. Dezember 2012 (BGBl. I 2425) sind in Umsetzung der Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts aus dessen Urteil vom 4. Mai 2011 (BVerfGE 128, 326 ff.) ausdrückliche Regelungen zur Festschreibung des Trennungs- und Abstandsgebots des Vollzugs der Sicherungsverwahrung zum Strafvollzug, aber auch gleichzeitig ausdrückliche Anordnungen zum therapieorientierten Vollzug getroffen worden.
  • OLG Hamm, 26.11.2015 - 1 Vollz (Ws) 525/15

    Mindestanforderungen an die Begründung einer Entscheidung der

    Auszug aus KG, 09.02.2016 - 2 Ws 8/16
    Etwas anderes gilt jedoch für die Entscheidung des Beschwerdegerichts im Verfahren gemäß § 119a StVollzG (so auch: OLG Hamm, Beschluss vom 26. November 2015 - III-1 Vollz (Ws) 525/15 -, ; OLG Celle, Beschluss vom 9. September 2015 - 1 Ws 353/15 (StrVollz) -, ; Bachmann in LNNV, StVollzG 12. Aufl., Abschn. P Rdn. 126 und Peglau, jurisPR-StrafR 21/2015 Anm. 4).
  • OLG Celle, 09.09.2015 - 1 Ws 353/15

    Verlängerung der Überprüfungsfrist der Sicherungsverwahrung bei Vollstreckung

    Auszug aus KG, 09.02.2016 - 2 Ws 8/16
    Etwas anderes gilt jedoch für die Entscheidung des Beschwerdegerichts im Verfahren gemäß § 119a StVollzG (so auch: OLG Hamm, Beschluss vom 26. November 2015 - III-1 Vollz (Ws) 525/15 -, ; OLG Celle, Beschluss vom 9. September 2015 - 1 Ws 353/15 (StrVollz) -, ; Bachmann in LNNV, StVollzG 12. Aufl., Abschn. P Rdn. 126 und Peglau, jurisPR-StrafR 21/2015 Anm. 4).
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